Über uns
Unsere langjährige Erfahrung zahlt sich aus:
SecureInService ist ein Diensteanbieter im Bereich Forderungsmanagement. Im Bereich Forderungsmanagement bündelt SecureInService alle B2B-Service-Dienstleistungen und Lösungen für Businesskunden rund um das Thema Forderungsmanagement.
Bereits seit 2008 sind wir in unseren Geschäftsfeldern Telefonie und Payment-Services ein verlässlicher Partner für die Abwicklung von Kundenforderungen von Unternehmen aus den unterschiedlichsten Branchen. Um eine schnelle und erfolgreiche Beitreibung Ihrer offenen Forderungen zu erzielen, ist es wichtig zu wissen, wann und wie Abrechnungen am besten erstellt und kommuniziert werden und zu wissen, welche Maßnahmen an welcher Stelle notwendig oder ratsam sind, falls der Kunde nicht zahlt.
SecureInService-Services im Bereich Forderungsmanagement umfassen folgen Leistungs-Module, die B2B-Kunden nutzen können:
Abrechnungs Services
einfach und transparent
Gerne unterstützen wir Sie bei der Konzeption, Erstellung und beim Versand ihrer Abrechnungen zu Ihren Kundenservices. Rechnungen können sowohl einfach elektronisch per email, online, mobil als auch auf konventionellem Weg per Post an Ihren Kunden übermittelt werden.
Nach Erhalt der Rechnung kann Ihr Kunde offene Forderungen bei Einsatz unserer Tools auf einen auf Sie gebrandeten Bezahlserviceportal wahlweise einfach, direkt mittels QR-Code oder per Link auch Online per Mausklick direkt an Sie bezahlen.
Mahn Services
konsequent und serviceorientiert
Je nach Branche gibt es unterschiedliche Nichtzahler-Quoten. Falls ein Kunde auf ihre Rechnung nicht reagiert, unterstützen wir Sie gerne dabei freundlich und transparent an die noch ausstehende Zahlung zu erinnern. Nach Erhalt der Mahnung kann Ihr Kunde offene Forderungen bei Einsatz unserer Tools wahlweise einfach und direkt Online per Mausklick an Sie bezahlen.
Auftrag übergeben
Außenstände serviceorientiert, aber konsequent realisieren
Wenn ein Kunde trotz Mahnung nicht zahlt, treiben wir Ihre Forderungen kurzfristig bei – und zwar so, dass Ihr Kunde auch gerne Ihr Kunde bleibt.
Einfache Fallübergabe an uns und Sie können sich zurücklehnen!
Nutzen Sie zur Übergabe Ihrer offenen Forderung gerne unser Onlineformular: Bitte geben Sie hier Ihre Unternehmensdaten an. Wir kontaktieren Sie direkt nach Ihrer Registrierung.

FAQ
Häufig gestellte Fragen
Sie möchten endlich schuldenfrei sein? Mit Ihrem Besuch auf unserer Webseite haben Sie den ersten Schritt bereits getan.
Je nach Forderung können wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten für eine Zahlung anbieten. Gemeinsam finden wir die richtige Lösung für Sie! Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen dabei.
Klassische Überweisung
Sie können eine klassische Überweisung vornehmen. Nehmen Sie mit uns Kontakt<Link>auf und wir lassen Ihnen alle nötigen Informationen zukommen
SEPA-Lastschrift
Erteilen Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat und wir ziehen die vereinbarte Rate bequem, und sicher von Ihrem Konto ein. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und wir lassen Ihnen alle nötigen Informationen zukommen.
Als Hauptforderung bezeichnet man die Summe des ursprünglichen Rechnungsbetrages. Diese ist auf der Mahnung/Zahlungserinnerung separat aufgeführt.
Folgende Beträge bezeichnet man als Nebenforderung:
Mahnkosten: Ab der zweiten Mahnung dürfen i.d.R. gesetzlich maximal 2,50 € pro Mahnung verlangt werden.
Kosten für die Adressermittlung und Bankrücklastschriften sind zulässig, wenn die jeweilige Höhe nachgewiesen wird.
Eine Auslagenpauschale von maximal 20 € (z.B. für Porto, Recherchekosten, oder Übersetzungen) kann verlangt werden.
Geschäftsgebühr: Diese Gebühr entsteht durch die außergerichtliche Bearbeitung des Falls. Bemisst sich nach der Höhe der Hauptforderung.
Einigungsgebühr: Diese ist fällig bei Abschluss einer Ratenzahlung und bemisst sich nach der Höhe der Hauptforderung sowie Nebenforderungen und Zinsen.
Mahnbescheid: Erwirkt ein Inkassobüro einen Mahnbescheid gegen einen Schuldner, kann es die Kosten dafür verlangen.
Vollstreckungskosten: Leitet ein Inkassobüro Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Schuldner ein, so hat dieser die dafür anfallenden Kosten zu tragen.
I.d.R. dürfen diese Zinsen nicht mehr als 5 %-Punkte (B2C) oder 9% (B2B) über dem Basiszinssatz liegen. Der Schuldner muss im Inkassofall folglich nicht nur die Hauptforderung bezahlen, sondern immer auch für seit Verzugsbeginn angefallenen Zinsen aufkommen. Ein seriöses Inkassobüro listet die Hauptforderung, Nebenforderung sowie Zinsen transparent in den Mahnschreiben auf.